Gesellschafts- und Aktionärsverträge
Mit unserem integrierten ökonomischen, finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Ansatz unterstützen wir Sie – auch zusammen mit unseren Netzwerkpartnern – gerne bei der massgeschneiderten Ausarbeitung oder Aktualisierung von rechtlichen Vertragsstrukturen zwischen den Aktionärinnen und Aktionären oder aber auch zur Regelung von Nachfolgelösungen in Ihrer Unternehmung. Zu den typischen Gesellschafts- und Aktionärsverträgen gehören unter anderem:
- Aktienkaufverträge
- Aktionärbindungsvertrag
- Aktienhinterlegungsverträge
- Vorsorgeaufträge
- Treuhand- und Mandatsverträge (zur treuhänderischen Vertretung durch Familienmitglieder oder externe Dritte)
- usw.
Gesellschafts- und Aktionärsverträge werden oftmals bei der Formierung eines Unternehmens oder eines gemeinsamen Investment-Unterfangens aufgesetzt. Im Laufe der Jahre werden diese Verträge selten aktualisiert oder an sich verändernde Bedingungen angepasst. Wir empfehlen, diese Vertragswerke einer regelmässigen Überprüfung und gegebenenfalls einer Aktualisierung zu unterziehen.
Können wir Sie bei diesen Themen unterstützen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.